#68 EU-GARAN und Gewährleistung: Diese neue EU-Pflicht muss der Fachhandel jetzt vorbereiten

Shownotes

Garantie und Gewährleistung werden im Verkaufsalltag häufig in einen Topf geworfen. Rechtlich handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Dinge: Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, eine Garantie dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage des Herstellers oder Verkäufers.

Ab dem 27. September 2026 kommen neue Informationspflichten hinzu. Der Fachhandel muss die gesetzliche Gewährleistung künftig mit einem vorgegebenen EU-Label sichtbar kommunizieren – stationär ebenso wie im Onlineshop. Bei bestimmten Haltbarkeitsgarantien kommt zusätzlich das produktspezifische EU-GARAN-Label ins Spiel.

Was unterscheidet Garantie und Gewährleistung konkret? Wo müssen die neuen Labels platziert werden? Welche Informationen müssen Hersteller und Lieferanten bereitstellen? Und warum sollten Händler schon jetzt ihre Verkaufsflächen, Produktseiten und internen Prozesse prüfen? Ralf Kerkeling, Host des SPORT-2000-Podcastformats »FUTURE.RETAIL.TALK.«, sortiert die wichtigsten Begriffe und erklärt, was die neuen Vorgaben für den Sport- und Outdoorfachhandel bedeuten.

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Links zum Thema: Richtlinie - EU - 2024/825 - EN - EUR-Lex Durchführungsverordnung - EU - 2025/1960 - EN - EUR-Lex

Garantie, Gewährleistung & Produkthaftung | eRecht24

Muster EU-Gewährleistungslabel und EU-GARAN-label lässt downloaden z. B. über:

https://europa.eu/youreurope/business/selling-in-eu/consumer-contracts-guarantees/eu-legal-guarantee-notice-and-garan-label/index_de.htm#inline-nav-4

Diese Folge wurde am 29. Juli 2026 aufgenommen.

©SPORT 2000 GmbH

Transkript anzeigen

00:00:00: ohne standardisierte Daten, vorbereitete Labels und klare Prozesse zwischen Herstellern und Handel wird die Umsetzung erheblichen Aufwand verursachen.

00:00:10: Wer die Anforderungen nicht umsetzt muss laut den vorliegenden Informationen mit Abmahnungen rechtlichen Risiken und möglichen Bußgeldern rechnen.

00:00:29: Future Retail Talk der Sport-Zweitausend Podcast.

00:00:34: Wir bringen MacherInnen aus Handel und Industrie an einen Tisch liefern echte Insider-Einblicke und sprechen über das, was den Sportverhandel von heute und morgen prägen wird.

00:00:47: Zweimal im Monat, nah dran, relevant, zukunftsorientiert!

00:00:57: Hallo und Willkommen zu einer neuen Ausgabe von Future Retail Talk dem Podcast von SPORT.

00:01:05: Ich bin euer Host Ralf Kerkeling und alle vierzehn Tage bekommt ihr über diesen Kanal zukunftsrelevante Infos für den Handel in der Sport- und Outdoorindustrie.

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00:01:29: Danke dafür.

00:01:30: Hört gerne auch in ältere Folgen rein.

00:01:32: In den letzten Wochen waren zu Gast Thomas Gröger, CEO von Hanwagg und Lukas Weiman, CEO vom PAKG.

00:01:40: Und in anderen Folgen ging es um Themen wie M-Co oder PPWR.

00:01:46: Heute habe ich wieder eine monothematische Folge für euch aufbereitet!

00:01:50: Zwei Begriffe die nicht nur im Verkaufsalltag immer wieder durcheinander gebracht werden – Garantie und Gewährleistung.

00:01:59: Es geht um eine neue Informationspflicht.

00:02:01: Denn ab dem siebentzwanzigsten September, im Jahr ist es zum Beispiel die gesetzliche Gewährleistung und bestimmte freiwillige Garantien mit einem vorgegebenen EU-Lebel sichtbar machen.

00:02:15: Was bedeutet das für den stationären Fachhandel?

00:02:17: Was muss im Onlineshop angepasst werden?

00:02:20: Und welche Informationen müssen euch die Hersteller liefern?

00:02:22: Was müsst ihr wie und wo im Geschäft sichtbaar anbringen?

00:02:27: Gehen wir rein!

00:02:28: Los geht's!

00:02:36: Gewehrleistung und Garantie.

00:02:38: Wo liegt der Unterschied?

00:02:40: Beginn wir mit der wichtigsten Unterscheidung.

00:02:43: Gewehrleistung ist gesetzlich vorgeschrieben, die Gewährleistung ist kein freiwilliges Zusatzangebot des Händlers sondern ein gesetzlichen Vorgeschriebenes Recht der Kundinnen und Kunden.

00:02:55: Wenn ein Produkt bereits beim Kauf einen Mangel hat oder nicht so funktioniert, wie es vereinbart oder zu erwarten war können Verbraucher in ihre gesetzlichen Rechte geltend machen.

00:03:06: Dazu gehören zunächst die sogenannte Nacherfüllung also eine Reparatur- oder ein Ersatzprodukt.

00:03:12: Unter bestimmten Voraussitzungen kommen auch eine Preisminderung oder eine Rückgabe bzw.

00:03:17: Erstattung infrage.

00:03:20: Die Gewährleistung gilt automatisch und muss nicht zusätzlich angeboten werden.

00:03:25: Sie läuft grundsätzlich zwei Jahre ab dem Kaufdatum.

00:03:28: In den ersten zwölf Monaten wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei der Übergabe des Produktes vorhanden war.

00:03:36: Für den Fachhandel ist wichtig – die gesetzlichen Rechte bestehen unabhängig davon ob ein Hersteller zusätzlich eine Garantie anbietet.

00:03:51: Garanti ist eine freiwillige Leistung.

00:03:54: Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage.

00:03:57: Sie kann vom Hersteller aber auch vom Verkäufer gegeben werden.

00:04:01: Garantiert werden können beispielsweise die Haltbarkeit, die Funktion oder bestimmte Materialeigenschaften eines Produkts.

00:04:08: Eine Garanti darf die gesetzliche Gewährleistung nicht ersetzen oder einschränken – dieser Unterschied muss auch in der Kommunikation klar erkennbar sein!

00:04:18: wird mit einer Garantie geworben, müssen unter anderem der genaue Inhalt die Dauer, der räumliche Geltungsbereich und der Garantiegäber mit vollständiger Anschrift genannt werden.

00:04:30: Außerdem muss erklärt werden, unter welchen Bedingungen Kundinnen und Kunden die Garantien in Anspruch nehmen können.

00:04:37: Hinzu kommt der ausdrückliche Hinweis dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die Garanti nicht eingeschränkt.

00:04:46: Genau hier liegt bereits heute ein relevantes Abmahnrisiko.

00:04:51: Ein Hinweis, wie zwei Jahre Garantie oder inklusive Garanties reicht allein nicht aus.

00:04:58: Sobald das Wort Garanti auf einer Produktseite in einem Banner, in einem Bullet-Point oder einer anderen Werbeaussage auftaucht müssen die vollständigen Informationen direkt erreichbar sein.

00:05:12: Sie dürfen nicht nur irgendwo in den allgemeinen Geschäfts Bedingungen oder im Futter des Online-Shops versteckt werden.

00:05:26: Was ändert sich ab dem siebenzwanzigsten September?

00:05:30: zwei tausendsechsten zwanzig?

00:05:32: Neu ist vor allem, dass die bestehenden Rechte der Verbraucherinnen und Verbrauchern künftig aktiv und in einem vorgegebenen Format sichtbar gemacht werden müssen – dafür gibt es zwei unterschiedliche EU-Kennzeichnungen.

00:05:47: Die erste ist die harmonisierte Mitteilung zur gesetzlichen Gewährleistung.

00:05:52: Diese Information ist immer verpflichtend, unabhängig davon welches Produkt verkauft wird und unabhängig davon ob zusätzlich eine Garantie besteht.

00:06:03: Im stationären Handel muss das Gewehrleistungs-Lebe gut sichtbar im Verkaufsraum angebracht werden.

00:06:09: Denkbar sind beispielsweise der Eingangsbereich oder eine andere zentrale Fläche.

00:06:16: Das ausgedruckte Label darf nicht kleiner als DINA IV sein, im Geschäft kann es farbig- oder schwarz-weiß eingesetzt werden.

00:06:25: Im Online Shop muss das Label dagegen farbig dargestellt werden – es muß außerdem vor dem Kaufabschluss für die Kundinnen und Kunden sichtbar sein!

00:06:35: Das Design ist durch die EU vorgegeben.

00:06:38: eigene Texte, eigene Symbole oder ein anders Unternehmensdesign angepasstes Label sind nicht vorgesehen.

00:06:46: Das Label enthält unter anderem einen QR-Code über den die Verbraucherinnen und Verbrauchern weitere Informationen zu Gewährleistungen und Garantien in ihrer jeweiligen Sprache erhalten können.

00:06:57: Das von der EU bereitgestellte Gewährleistungslabel informiert außerdem darüber, dass für Waren in der Europäischen Union mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung gelten.

00:07:09: Es nennt als mögliche Lösung eine kostenlose Nachbesserung einen kostenlosen Ersatz sowie in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder Erstattung.

00:07:24: Wann wird das EU-Garanlabel benötigt?

00:07:29: Das zweite neue Kennzeichen ist das sogenannte Garanlabel.

00:07:33: Anders als das allgemeine Gewährleistungslabel wird es nicht für jedes Produkt benötigt.

00:07:39: Es kommt zum Einsatz, wenn ein Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie anbietet die über zwei Jahre ab dem Kaufdatum hinausgeht und der Hersteler den Händler aktiv auf diese Garantie hinweist.

00:07:55: Der Händlar ist laut den vorliegenden Informationen nicht verpflichtet für jedes produkt selbst zu recherchieren ob irgendwo eine verlängerte Hersteller-Garantie besteht.

00:08:06: Die Verantwortung für die Bereitstellung der Information liegt zunächst beim Hersteler.

00:08:12: Wird die verlängertes Garantie aber beispielsweise auf dem Produkt, auf der Verpackung, auf einem Anhänger oder durch andere Herstellerninformationen kommuniziert muss der Händler das Garanllabel für die Kundinnen und Kunden sichtbar machen.

00:08:28: Das GaranLLabel ist produktspezifisch.

00:08:32: Es enthält unter anderem die Dauer der Haltbarkeitsgarantie in Jahren, die Marke oder das Markenzeichen des garantierten Gebers und die Modellnummer des betroffenen Produkts.

00:08:44: Im stationären Handel darf das Label nicht kleiner als ninety-fünfmal hundert Millimeter sein.

00:08:52: Es kann farbig oder schwarz-weiß dargestellt werden und muss deutlich sichtbar dem jeweiligen Produkt zugeordnet sein, etwa direkt am Produkt, am Regal oder an der Verpackung.

00:09:05: Im Onlineshop muss das Garanlabel farbig auf der Produktsseite angezeigt werden.

00:09:10: Es darf dort auch in einer eingeklappten Darstellung integriert werden, die sich per Mausklick oder beim Drüberfahren mit der Maus öffnet.

00:09:25: Was bedeutet das für Händlerinnen und Händlern?

00:09:28: Für den Fachhandel ergeben sich daraus mehrere konkrete Aufgaben.

00:09:32: Erstens sollte rechtzeitig festgelegt werden wo das allgemeine Gewährleistungs-Lebel in den Geschäften platziert wird.

00:09:41: Zweitens müssen die Online-Shops so angepasst werden, dass das farbige Label vor dem Kaufabschluss sichtbar ist.

00:09:49: Drittens braucht es einen klaren Prozess für Produkte mit verlängerten Garantien – Hersteller und Lieferanten müssen vollständig korrekte und rechtzeitig nutzbare Informationen bereitstellen!

00:10:01: Dabei sollten die Angaben des Herstellers mit den Informationen im eigenen Shop übereinstimmen.

00:10:07: Widersprüche zwischen Produktseite, Garantiebedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingung sind ein rechtliches Risiko.

00:10:15: Auch ein vom Hersteller gelieferter Marketingtext sollte deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.

00:10:21: Fehlen darin beispielsweise der vollständige Garantiegäber – die Garanti-Bedingungen oder der Hinweis auf gesetzliche Gewährleistungen kann die Darstellung auch für den Händler problematisch werden.

00:10:39: Achtung bei Nachhaltigkeitsaussagen, Stichwort MCO.

00:10:44: Ein weiterer Punkt verbindet das Thema mit MCO und der Kommunikation zu Nachhaltigkeit.

00:10:50: Eine lange Garantie darf nicht automatisch als Beweis dafür dargestellt werden dass ein Produkt nachhaltig ist.

00:10:57: Aussagen wie langer Garanties gleichnachhaltig können einen Greenwashing-Risiko darstellen, wenn sie nicht ausreichend erklärt und belegt werden.

00:11:06: Wir haben darüber bereits in einer anderen Folge gesprochen.

00:11:09: Garantie, Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Nachhaltigkeit sind zwar miteinander verbunden aber nicht gleichzusetzen.

00:11:17: Wenn Herstellerinformationen zu Ersatzteilen, Reparaturmöglichkeiten oder Reparaturanleitungen bereitstellen müssen diese Informationen nach den vorliegenden Unterlagen ebenfalls an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.

00:11:36: Was sollte der Handel jetzt vorbereiten?

00:11:39: Für die Praxis lassen sich drei zentrale Schritte ableiten.

00:11:43: Erstens prüft alle Verkaufskanäle, wo wird bereits heute mit Garantie geworben?

00:11:49: sind die Bedingungen vollständig verständlich und direkt zugänglich?

00:11:54: können Kundinnen und Kunden die Garantieninformation dauerhaft speichern?

00:11:59: Zweitens spricht frühzeitig mit euren Lieferanten Wer liefert das Garant-Label?

00:12:06: In welchem Datenformat kommen garantiedauer Marke und Modellnummer, wie werden Änderungen bei Produkten oder Garantiebedingungen an den Handel übermittelt.

00:12:18: Drittens liegt interne Verantwortlichkeiten fest – wer betreut die Labels in den Filialen, wer aktualisiert die Produktseiten und wer prüft ob Herstellerinformation vollständig und konsistent sind.

00:12:33: Die praktische Umsetzung ist gerade für Händlerinnen mit großen Sortimenten, häufig wechselnden Produkten und begrenztem Platz im Geschäft durchaus anspruchsvoll.

00:12:45: Ohne standardisierte Daten vorbereitete Labels und klare Prozesse zwischen Herstellern und Handel wird die Umsetzung erheblichen Aufwand verursachen.

00:12:54: Wer die Anforderungen nicht umsetzt, muss laut den vorliegenden Informationen mit Abmahnungen rechtlichen Risiken und möglichen Bußgeldern rechnen.

00:13:06: Ja das war's für heute!

00:13:08: Ich hoffe wir konnten euch ein paar Informationen vermitteln zu diesem Thema.

00:13:14: Sollten noch Fragen sein schreibt uns gerne an unter presser-esport.

00:13:19: Dort könnt ihr uns auch erreichen, wenn ihr Fragen, Tipps und Kritik rund um das Thema Podcast habt.

00:13:27: Dann bleibt mir mich zu bedanken bei euch fürs Zuhören!

00:13:32: Bleibt uns gut gewogen bis zum nächsten Mal.

00:13:35: Ciao euer Ralph Kerkeling.

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